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StVG § 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern

StVG § 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern

[ Auszug: (1) Die nach § 33 Abs. 1 und 2 gespeicherten Daten sind in den Fahrzeugregistern spätestens zu löschen, wenn sie für die Aufgaben nach § 32 nicht mehr benötig ... ]